LEISTUNGSBEREICH  I  (Beratung - Projektierung)
Die verschiedenen Leistungsphasen:

  • Grundlagenermittlung

  • - Aufstellung eines Funktionsprogramms.
    - Prüfen der Anforderungen in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht.

  • Vorplanung

  • - Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der Systeme einschließlich   Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten.
    - Erstellen von ersten Leitdetailzeichnungen.
    - Mitwirkung bei der Kostenschätzung für fassadenrelevante Teile nach DIN 276.

  • Entwurfsplanung

  • - Beratung bei der Weiterentwicklung des Konzeptes für die Fassadenbauteile.
    - Anfertigen von Konstruktionszeichnungen der Regeldetails und wichtiger Sonderpunkte.
    - Überschlägige Ermittlung der wesentlichen Profilquerschnitte und deren Einbauteile.

  • Genehmigungsplanung

  • - Zusammenstellung dieser Unterlagen für die Objektplanung.
    - Vervollständigen und anpassen der Planungsunterlagen.
  • Ausüührungsplanung

  • - Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösungen.
    - Zeichnerische Darstellung der Aufgabenstellung und Ergänzung der Leitdetails.
    - Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse.

  • Vorbereitung der Vergabe

  • - Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in   Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    - Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach   Leistungsbereichen.

  • Mitwirkung bei der Vergabe

  • - Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach   Teilleistungen.
    - Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern (Technische Vergabeverhandlung) und Erstellen
       eines Vergabevorschlages.
    - Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- und Pauschalpreisen der Angebote nach
      DIN 276.
    - Mitwirken bei Auftragserteilung.

  • Objeküüberwachung (Bauüberwachung)

  • - Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, den
       Ausführungsplänen und der Leitdetails, den Leistungsverzeichnissen sowie mit den
      allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
    - Technische Prüfung der vom Auftragnehmer angefertigten Detailplanung in Zusammenarbeit
       mit den Architekten.
    - Überprüfen der Montageleistungen im Hinblick auf die geprüfte Detailplanung.
    - Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel.
    - Rechnungsprüfung und Mitwirken bei der Kostenfeststellung nach DIN 276.
    - Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen.
    - Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
    - Mitwirken bei der Kostenkontrolle.

  • Objektbetreuung und Dokumentation

  • - Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses.
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