| LEISTUNGSBEREICH I (Beratung - Projektierung) |
Die verschiedenen Leistungsphasen:
- Aufstellung eines Funktionsprogramms. - Prüfen der Anforderungen in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht. - Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der Systeme einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten. - Erstellen von ersten Leitdetailzeichnungen. - Mitwirkung bei der Kostenschätzung für fassadenrelevante Teile nach DIN 276. - Beratung bei der Weiterentwicklung des Konzeptes für die Fassadenbauteile. - Anfertigen von Konstruktionszeichnungen der Regeldetails und wichtiger Sonderpunkte. - Überschlägige Ermittlung der wesentlichen Profilquerschnitte und deren Einbauteile. - Zusammenstellung dieser Unterlagen für die Objektplanung. - Vervollständigen und anpassen der Planungsunterlagen. - Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösungen. - Zeichnerische Darstellung der Aufgabenstellung und Ergänzung der Leitdetails. - Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse. - Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. - Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. - Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen. - Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern (Technische Vergabeverhandlung) und Erstellen eines Vergabevorschlages. - Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- und Pauschalpreisen der Angebote nach DIN 276. - Mitwirken bei Auftragserteilung. - Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, den Ausführungsplänen und der Leitdetails, den Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. - Technische Prüfung der vom Auftragnehmer angefertigten Detailplanung in Zusammenarbeit mit den Architekten. - Überprüfen der Montageleistungen im Hinblick auf die geprüfte Detailplanung. - Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel. - Rechnungsprüfung und Mitwirken bei der Kostenfeststellung nach DIN 276. - Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen. - Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel. - Mitwirken bei der Kostenkontrolle. - Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses. |
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